Informationen zu Prüfungen nach DGUV V3/V4

Verantwortung des Unternehmers

Die DGUV V3/V4-Prüfung (E-Check)ist eine Prüfung von Arbeitsmitteln und-geräten gemäß den Vorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV).

Gemäß der Betriebssicherheitsverordnung ist der Arbeitgeber bzw. Betreiber verpflichtet, dafür zu sorgen, dass elektrische Betriebsmittel in einem ordnungsgemäßen Zustand sind. Die Unfallverhütungsvorschriften bilden die Grundlage für die Durchführung elektrischer Sicherheitsprüfungen.

DGUV V3 Plakette

Prüfpflicht nach DGUV Vorschrift 3 und 4

Gemäß §5 der Vorschriften 3 und 4 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherungen (DGUV V3/V4) muss der Unternehmer sicherstellen, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel regelmäßig geprüft werden. Diese Prüfungen basieren auf:

  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
  • Siebtes Sozialgesetzbuch (SGB VII)
  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

Prüfarten

Die Prüfungen nach DGUV V3/V4 umfassen:

Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme und nach Änderungen oder Instandsetzungen:

  • Durch eine Elektrofachkraft oder unter deren Leitung und Aufsicht.


Regelmäßige Prüfungen:

  • In festgelegten Intervallen.
 

Die Prüfintervalle sind so festzulegen, dass mögliche Mängel rechtzeitig erkannt werden. Die DGUV V3/V4 enthält Richtwerte für Prüfungen unter normalen Bedingungen.

Sichtprüfung einer elektrischen Anlage

Ablauf und Dokumentation der Prüfung

Der Ablauf der Prüfungen richtet sich nach den Vorschriften der DGUV sowie den Normen VDE 0100-600 und VDE 0105-100/A1. Die Prüfungen gliedern sich in verschiedene Schritte:

Zunächst erfolgt das Besichtigen und Erproben, was eine gründliche Sichtprüfung auf augenscheinliche Mängel beinhaltet. Anschließend folgt die Messung, bei der die Durchgängigkeit der Schutzleiterverbindungen sowie der Isolationswiderstand gemessen werden. 

Durch diese strukturierten Prüfungen wird sichergestellt, dass die elektrischen Anlagen den geltenden Sicherheitsstandards entsprechen und sicher betrieben werden können.

Verantwortungsbereiche

Die unternehmerische Verantwortung bei den Prüfungen lässt sich in folgende Bereiche einteilen

Verpflichtungen können schriftlich auf andere Personen übertragen werden (§13 i. V. m. §7, DGUV Vorschrift 1), dies beeinflusst jedoch nicht die Gesamtverantwortung des Unternehmers.

Die DGUV-Prüfung umfasst mehrere wichtige organisatorische Aspekte, die sicherstellen, dass der Prüfprozess effizient und zuverlässig abläuft.

Ein zentraler Punkt ist die Organisationsverantwortung. Hierbei geht es um die systematische Organisation der Prüfungen. Dies umfasst die Planung und Koordination aller anstehenden Prüfungen sowie die Sicherstellung, dass diese gemäß den festgelegten Prüfparametern durchgeführt werden. Die Verantwortlichen stellen sicher, dass alle notwendigen Ressourcen bereitgestellt und alle Prüfprozesse reibungslos ablaufen.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Auswahlverantwortung. Dabei geht es um die sorgfältige Auswahl der Prüfpersonen. Die Auswahl der Prüfer ist entscheidend für die Qualität und Zuverlässigkeit der Prüfungen. Die Verantwortlichen müssen sicherstellen, dass die ausgewählten Personen über die notwendigen Qualifikationen, Fachkenntnisse und Erfahrungen verfügen, um die Prüfungen fachgerecht durchzuführen.

Schließlich spielt die Kontrollverantwortung eine wesentliche Rolle. Diese umfasst die Überwachung der Prüfungen, die Einhaltung der Prüffristen und die Umsetzung notwendiger Maßnahmen. Verantwortliche Stellen müssen sicherstellen, dass alle Prüfungen ordnungsgemäß und termingerecht durchgeführt werden. Darüber hinaus müssen sie überwachen, ob festgestellte Mängel behoben und vorgeschriebene Maßnahmen umgesetzt werden, um die Sicherheit und Funktionalität der geprüften Geräte und Anlagen zu gewährleisten.

Diese strukturierten Verantwortlichkeiten sorgen dafür, dass der gesamte Prüfprozess nach den Vorgaben der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) durchgeführt wird und somit ein hohes Maß an Sicherheit am Arbeitsplatz erreicht wird.

Rechtliche Vorgaben

Der Unternehmer muss sicherstellen, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel im ordnungsgemäßen Zustand sind. Folgende Rechtsgrundlagen sind dabei zu beachten:

Anforderungen an Prüfpersonen

Prüfpersonen müssen über eine hohe, an die jeweilige Prüfaufgabe angepasste Qualifikation verfügen. Anforderungen umfassen:

  • Abgeschlossene elektrotechnische Fachausbildung.
  • Mindestens einjährige Berufserfahrung.
  • Aktuelle Kenntnisse der einschlägigen Vorschriften und Bestimmungen.
Anforderungen an die Prüfperson

Prüfpersonen müssen mit den spezifischen Anforderungen der zu prüfenden Anlagen vertraut sein. Gegebenenfalls sind zusätzliche Befähigungen oder befähigte Personen erforderlich.

Prüfumfang

Prüfungen werden in Ordnungsprüfungen und technische Prüfungen unterteilt. 

Ordnungsprüfungen

Die DGUV-Prüfung umfasst mehrere wichtige Schritte, die systematisch durchgeführt werden, um die Sicherheit und Funktionalität von Arbeitsmitteln und -geräten sicherzustellen.

Zunächst erfolgt die Prüfung der Vollständigkeit aller erforderlichen Unterlagen. Dazu gehören Schaltpläne, technische Zeichnungen, Bedienungsanleitungen und andere relevante Dokumentationen. 

Anschließend wird die Eignung des Prüfgegenstands für den vorgesehenen Einsatzzweck überprüft. In diesem Schritt wird bewertet, ob das Gerät oder die Anlage den spezifischen Anforderungen und Einsatzbedingungen entspricht. Dies umfasst die Analyse der technischen Spezifikationen und die Überprüfung, ob das Gerät unter den vorgesehenen Bedingungen sicher und effektiv betrieben werden kann. Diese Prüfung stellt sicher, dass das Arbeitsmittel den geltenden Normen und Sicherheitsvorschriften entspricht.

Abschließend werden die Prüfparameter definiert. Dies beinhaltet die Festlegung des Prüfumfangs, also welche spezifischen Prüfungen und Tests durchgeführt werden müssen. Dazu gehört auch die Bestimmung der Prüffristen, also in welchen zeitlichen Abständen die Prüfungen wiederholt werden müssen. Die Definition der Prüfparameter stellt sicher, dass alle relevanten Aspekte der Sicherheit und Funktionalität regelmäßig überprüft und dokumentiert werden.

Diese sorgfältig durchgeführten Schritte gewährleisten, dass der Prüfgegenstand den Sicherheitsstandards der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) entspricht und somit die Sicherheit am Arbeitsplatz erhöht wird.

Technische Prüfungen

Die DGUV-Prüfung umfasst mehrere Schritte, die jeweils detailliert durchgeführt werden:

1. Besichtigen: Zunächst wird eine gründliche Sichtprüfung auf äußere Mängel durchgeführt. Dies umfasst die Überprüfung des allgemeinen Zustands des Geräts, um sichtbare Schäden, Abnutzungen oder andere offensichtliche Defekte zu identifizieren, die die Sicherheit oder Funktionalität beeinträchtigen könnten.

2. Messen: Anschließend werden die Schutzmaßnahmen gegen elektrischen Schlag überprüft. Dies beinhaltet das Messen der Isolationswiderstände, Schutzleiterwiderstände und anderen relevanten elektrischen Parameter, um sicherzustellen, dass das Gerät ordnungsgemäß gegen elektrische Gefahren geschützt ist und die Sicherheitsanforderungen erfüllt.

3. Funktionsprüfung und Erproben: In diesem Schritt werden die Sicherheitsfunktionen, Melde- und Kontrollleuchten, Befehlsgeräte und Schutzeinrichtungen umfassend getestet. Dies umfasst das Prüfen der korrekten Funktion aller sicherheitsrelevanten Komponenten, das Testen von Not-Aus-Schaltern, Sicherheitssensoren, und anderen Schutzeinrichtungen, um sicherzustellen, dass sie im Ernstfall zuverlässig arbeiten. Ebenso werden Melde- und Kontrollleuchten auf ihre Funktionsfähigkeit überprüft, um sicherzustellen, dass sie korrekte und deutliche Signale geben.

Prüfungen vor der ersten Inbetriebnahme und nach Instandsetzung

Die Ergebnisse dieser Prüfungen bilden die Grundlage für wiederkehrende Prüfungen und sind im Anhang A der DGUV Information zu finden.

Prüffristen

Das Festlegen der Prüffristen erfolgt im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung durch den Unternehmer. Kriterien zur Festlegung der Prüffristen umfassen:

  • Hersteller- und Errichterhinweise.
  • Betriebserfahrungen.
  • Einsatzbedingungen.
  • Mechanische, chemische und thermische Beanspruchungen.
  • Witterungs- und Umwelteinflüsse.

Richtwerte für Prüffristen aus den Durchführungsanweisungen zu §5 der DGUV Vorschrift 3 und 4 dienen als Orientierung und müssen an die betriebliche Situation angepasst werden.

Beispiel von Prüffristen nach DGUV V3

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