Prüfungen nach Baurecht - Prüfverordnung der Länder
Umfassende Prüfungen nach Baurecht
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Die Prüfungen nach der Prüfverordnung der Länder (PrüfVO) sind spezielle Prüfungen von technischen Anlagen und baulichen Einrichtungen gemäß den Vorschriften der jeweiligen Landesbauordnungen. Diese Prüfungen sind für Betreiber von Gebäuden und Anlagen erforderlich, um die Sicherheit, den ordnungsgemäßen Betrieb und die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften sicherzustellen.
Die Prüfverordnung der Länder legt fest, welche technischen Anlagen und Einrichtungen in bestimmten Gebäuden und Anlagen geprüft werden müssen und in welchen Intervallen diese Prüfungen erfolgen sollen. Dies betrifft beispielsweise elektrische Anlagen, Sicherheitsbeleuchtungen, Brandmeldeanlagen, Sprachalarmierungsanlagen und andere sicherheitsrelevante Ausstattungen.
Zeitliche Intervalle für die Prüfung technischer Anlagen gemäß PrüfVO
Die Prüfverordnung (PrüfVO) legt fest, in welchen zeitlichen Abständen bestimmte technische Anlagen geprüft werden müssen, um die Sicherheit und Gesetzeskonformität zu gewährleisten. Zu den technischen Anlagen, die unteranderem regelmäßig geprüft werden müssen, gehören:
1. Elektrische Anlagen: In der Regel sind Prüfungen vor der Erstinbetriebnahme, unmittelbar nach wesentlichen Änderungen sowie in bestimmten Zeitintervallen erforderlich. Die genauen Intervalle variieren je nach Art der Anlage und den Vorschriften der jeweiligen Landesbauordnungen. Typische Intervalle in NRW sind beispielsweise 6 Jahre.
2. Sicherheitsbeleuchtung: Auch hier sind Prüfungen vor der Erstinbetriebnahme, nach wesentlichen Änderungen und in regelmäßigen Zeitabständen vorgeschrieben, um die ordnungsgemäße Funktion sicherzustellen und die Sicherheit im Notfall zu gewährleisten. Typische Intervalle in NRW sind 3 Jahre.

3. Sicherheitsstromversorgung: Die Prüfungen erfolgen ähnlich wie bei der Sicherheitsbeleuchtung, um sicherzustellen, dass die Notstromversorgung im Falle eines Stromausfalls zuverlässig funktioniert. Typische Intervalle in NRW sind 3 Jahre.
4. Brandmeldeanlagen: Betreiber müssen diese Anlagen vor der Inbetriebnahme, nach Änderungen und in regelmäßigen Intervallen prüfen lassen, um sicherzustellen, dass sie im Falle eines Brandes ordnungsgemäß funktionieren und rechtzeitig Alarm auslösen. Typische Intervalle in NRW sind 3 Jahre.
5. Sprachalarmierungsanlagen: Auch hier sind regelmäßige Prüfungen erforderlich, um sicherzustellen, dass im Notfall eine effektive Sprachdurchsage möglich ist und Personen angemessen alarmiert werden können. Typische Intervalle in NRW sind 3 Jahre.
Die genauen Prüfintervalle und Anforderungen können je nach Art der Anlage und den Vorschriften der Landesbauordnungen variieren. Es ist wichtig, diese Vorschriften sorgfältig zu überprüfen und die Prüfungen gemäß den gesetzlichen Anforderungen durchzuführen.
Erforderliche Prüfungen für verschiedene Gebäudetypen
Die Prüfverordnung (PrüfVO) sieht vor, dass bestimmte Arten von Gebäuden und Anlagen regelmäßig auf ihre Sicherheit und Gesetzeskonformität geprüft werden müssen. Typischerweise sind Prüfungen nach der Prüfverordnung für eine Vielzahl von Gebäudearten erforderlich, darunter:

1. Krankenhäuser
2. Versammlungsstätten
3. Beherbergungsstätten
4. Hochhäuser
5. Mittel- und Großgaragen
6. Einrichtungen mit Pflege- und Betreuungsräumen
7. Schulen
8. Gewerbliche oder industrielle Hallenbauten
Die genauen Anforderungen und Prüfintervalle können je nach Art der Anlage und den Vorschriften der jeweiligen Landesbauordnungen variieren. Es ist wichtig, die spezifischen Anforderungen für jedes Gebäude und jede Anlage sorgfältig zu überprüfen und die Prüfungen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen durchzuführen.
Zulassungsvoraussetzungen für die Durchführung der baurechtlichen Prüfungen

Prüfsachverständige sind Spezialisten in ihren jeweiligen Fachgebieten und spielen eine entscheidende Rolle bei der Gewährleistung der Sicherheit technischer Anlagen.
Die Anerkennung als Sachverständige ist an spezifische Voraussetzungen gebunden, die von den einzelnen Bundesländern definiert werden.
In Nordrhein-Westfalen beispielsweise müssen Bewerber ihren Wohnsitz oder ihre berufliche Tätigkeit in diesem Bundesland haben.
Zudem benötigen sie eine Ingenieursstudium sowie mindestens fünf Jahre Berufserfahrung in der entsprechenden Fachrichtung. Weiterhin sind umfassende Fachkenntnisse und der Zugang zu spezifischen Prüfgeräten erforderlich.
Der Prüfsachverständige muss seine Aufgaben unparteiisch und gewissenhaft erfüllen. Darüber hinaus darf er nicht bereits in anderen Ländern als Sachverständiger anerkannt sein und muss das 70. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Die Anerkennung erfolgt für spezifische Fachrichtungen wie Versorgungstechnik und Elektrotechnik. Prüfungen zur Anerkennung müssen bei den entsprechenden Institutionen abgelegt werden, zum Beispiel bei der Brandenburgischen Ingenieurkammer oder der IHK Region Stuttgart.
Diese Zusammenfassung verdeutlicht die wesentlichen Anforderungen an die Qualifikation, Berufserfahrung und Anerkennung von Prüfsachverständigen sowie die Verfahren für die Anerkennung in verschiedenen Fachbereichen.
Ingenieur- und Sachverständigenbüro Christian Reetz
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