VdS-Prüfung nach Klausel 3602 (VdS 2871) - Feuerschutzklausel
VdS Feuerklausel SK 3602: Pflichten und Prüfungen für Elektroanlagen in der Versicherung
Die Prüfung gemäß der VdS Klausel 3602 ist eine gängige Anforderung in Industrie- oder Großgewerbebereichen, wie sie üblicherweise in den Versicherungsverträgen festgelegt ist. Die Abkürzung „SK“ steht hierbei für „Sachklausel“.
Nach dieser Klausel ist der Betreiber und Versicherungsnehmer von elektrischen Anlagen dazu verpflichtet, einen anerkannten Elektrosachverständigen auf eigene Kosten mit der Prüfung der elektrischen Anlagen zu beauftragen.
Die Prüfintervalle liegen in der Regel zwischen 12 und 24 Monaten. Nach Abschluss der Prüfung stellt der Sachverständige ein Prüfzeugnis, den sogenannten Befundschein, aus, welcher vom Versicherungsnehmer an die Versicherung weitergeleitet werden muss.
Es liegt in der Verantwortung des Versicherungsnehmers, das Zeugnis an den Versicherer zu senden und etwaige Mängel innerhalb einer bestimmten Frist zu beheben sowie diese dem Versicherer mitzuteilen. Bei Verstößen gegen diese Anforderungen können die Bedingungen des Versicherungsvertrags, insbesondere in Abschnitt B§8 AFB2010, zur Kündigung oder zur Einschränkung der Leistung führen.
Sicherheit vor elektrischen Bränden:
Die Bedeutung der VdS-Prüfung nach Klausel 3602
In Deutschland gerät alle 5 Minuten ein Unternehmen in Brand, wobei mangelhafte elektrische Anlagen die häufigste Ursache darstellen. Diese Gefahr darf keinesfalls unterschätzt werden, da Brände nicht nur materielle Verluste verursachen können, sondern auch Menschenleben gefährden.
Allerdings berücksichtigen die gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen der ortsfesten elektrischen Anlagen und Betriebsmittel gemäß DGUV Vorschrift 3/Vorschrift 4 diese spezifischen Brandrisiken nicht ausreichend. Diese Prüfungen sind primär darauf ausgerichtet, den vorbeugenden Personenschutz zu gewährleisten, insbesondere vor elektrischen Schlägen und anderen Gefahren für die Mitarbeiter.
Es besteht also eine Diskrepanz zwischen den gesetzlichen Anforderungen zur Prüfung elektrischer Anlagen und der tatsächlichen Brandgefahr, die von mangelhaften elektrischen Installationen ausgeht. Es ist daher ratsam, zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen, um die elektrischen Anlagen regelmäßig auf mögliche Brandgefahren zu überprüfen und entsprechende Schutzvorkehrungen zu treffen. Dies kann dazu beitragen, das Risiko von Bränden in Unternehmen signifikant zu reduzieren und die Sicherheit von Mitarbeitern und Betriebsmitteln zu erhöhen.

Aufgrund dessen fordern sowohl Gebäude- als auch Feuerversicherungen die Prüfung elektrischer Anlagen gemäß Klausel 3602. Diese Prüfung ergänzt die DGUV V3/V4-Prüfungen und nimmt dabei auch den Brandschutz sowie die zuverlässige Funktion der wichtigsten Betriebsmittel in den Fokus. Aus diesem Grund wird die VdS-Prüfung gemäß Klausel 3602 von den meisten Gebäudeversicherern als integraler Bestandteil der Feuerversicherung gefordert.
Relevante Vorschriften und Regelwerke für Prüfungen elektrischer Anlagen
VdS-anerkannte Sachverständige gehen über die VDE-Vorschriften hinaus und berücksichtigen zusätzlich die VdS-Richtlinien bei der Prüfung elektrischer Anlagen. Dieser erweiterte Rahmen ermöglicht eine umfassendere Betrachtung und Bewertung der Anlagen hinsichtlich ihrer Sicherheit und Brandschutzaspekte.
In Versicherungsverträgen zur Feuerversicherung kann der Versicherungsgeber die regelmäßige Prüfung der elektrischen Anlagen durch einen anerkannten Sachverständigen verlangen. Diese Anforderung ist in den Klauseln zu den Allgemeinen Feuerversicherungsbedingungen (SK AFB) festgelegt, insbesondere in der Klausel SK 3602.
Die Vereinbarung zur Prüfung gemäß SK 3602 basiert auf einer Abstimmung im Versicherungsvertrag. Das Hauptziel dieser Prüfung besteht darin, sicherzustellen, dass die elektrischen Anlagen den besonderen Anforderungen des Versicherers bezüglich des Sachschutzes entsprechen. Durch die Einhaltung dieser Anforderungen soll das Risiko von Schäden durch Brände oder andere Ereignisse minimiert werden, was letztendlich dazu beiträgt, die Sicherheit des versicherten Objekts zu gewährleisten und potenzielle finanzielle Verluste für den Versicherer zu minimieren.
Zulassungsvoraussetzungen für die Durchführung der
Prüfung nach Klausel 3602
Die Zertifizierungsstelle des VdS bestätigt die Qualifikation des Sachverständigen durch Ausstellung eines Anerkennungszertifikats, das alle vier Jahre erneuert werden muss und einen aktuellen Fachkundenachweis erfordert. Eine Liste der anerkannten Sachverständigen für die Prüfung elektrischer Anlagen finden Sie auf der Website des VdS. Nur Sachverständige, die dort aufgeführt sind, sind berechtigt, die Prüfungen gemäß Klausel 3602 durchzuführen.